Ich bin zur Eigentümerversammlung eingeladen worden, kann persönlich aber nicht teilnehmen. Welche Möglichkeiten gibt es dennoch für mich um mit abzustimmen?
Es besteht die generelle Möglichkeit eine Vertretungsvollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszustellen. Bevollmächtigt werden kann grundsätzlich die Verwaltung und der Verwaltungsbeirat, weitere zu bevollmächtigende Personen müssen in der Teilungserklärung aufgeführt sein. Ist nichts in der Teilungserklärung bestimmt, dann kann jeder von einer volljährigen Person vertreten werden.
Wie kann ich mich persönlich mit der Verwaltung in Kontakt setzen?
Gerne vereinbaren wir einen Termin bei uns, in unseren Büroräumen in Brühl mit Ihnen oder kommen persönlich zur Besichtigungen von Mängeln und Schäden in Ihre Wohnung. In unseren Großwohnanlagen bieten wir zusätzlich Sprechzeiten in unseren Verwaltungsbüros direkt vor Ort an.
In meiner Jahresabrechnung hat sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben. Wann wird diese fällig?
Eine Abrechnung muss von der Gemeinschaft auf der ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden. Mit Beschluss wird der Abrechnungsbetrag fällig gestellt.
Wann werden die Haushaltsnahen Dienstleistungen zugeschickt?
Die Bescheinigung über die Haushaltnahen Dienstleistungen werden mit der Jahresabrechnung erstellt und versandt. Nachdem eine Rechnungsprüfung stattgefunden hat, wird im Anschluss die Abrechnung erstellt und mit den Einladungsunterlagen zur Eigentümerversammlung versandt.
Der Abrechnungsversand erfolgt im ersten Halbjahr. Eine Zusage, dass die Bescheinigung für die Haushaltsnahen Dienstleistungen bis zum 31.05. eines Jahres erstellt werden, kann dabei nicht gemacht werden. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dass die Wohnungseigentümer die Bescheinigung über die Haushaltsnahen Dienstleistungen, welche Sie das letzte Jahr erhalten mit Ihrer Steuererklärung im laufenden Jahr, einreichen können.
Was ist die Abrechnungsspitze?
Die Abrechnungsspitze der Jahresabrechnung errechnet sich aus den Kosten des Abrechnungsjahr, welche den Hausgeld-Sollvorauszahlungen gegenübergestellt werden.
Wer trägt die Abrechnungsspitze beim Eigentümerwechsel?
Grundsätzlich muss derjenige die Abrechnungsspitze tragen, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer der Wohnung ist, BGH vom 30.11.1995 (Az. IV ZB 16/95).Folglich steht dem Käufer das Guthaben aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum zu, gleichzeitig ist er aber auch für Fehlbeträge verantwortlich.
Wann wird die Abrechnung fällig gestellt?
Erst mit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung werden die Guthaben und die Nachzahlungen fällig und im Anschluss ausgezahlt oder angefordert.
Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?
Die Höhe des Hausgeldes wird im Wirtschaftsplan, der von der Gemeinschaft beschlossen werden muss, festgelegt. Die Höhe ist dann in der Regel so lange gültig, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird.
Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist die einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der das Alleineigentum an einem Grundstück (mit Gebäude oder geplantem Gebäude) in Miteigentumsanteile, jeweils verbunden mit Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. nicht zu Wohnzecken dienenden Räumen (Teileigentum). Fast immer wird die Teilungserklärung mit einer Gemeinschaftsordnung ergänzt, in der die Rechte und Pflichten der Eigentümer zueinander, Stimmrechte in der Eigentümerversammlung, Umlageschlüssel für Kosten und Lasten usw. auch abweichend von den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt werden können.
Was ist eine Beschlusssammlung?
Die Beschlusssammlung ist die Sammlung aller Beschlüsse einer Gemeinschaft. Sie kann in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Selbst eine Lose-Blatt-Sammlung ist möglich. Zu beachten ist in jedem Fall, dass keine Blätter entfernt werden dürfen und anhand der laufenden Nummerierung der Beschlüsse jederzeit eine Kontrolle auf Vollständigkeit möglich ist.
Wann endet die Hausgeldzahlungspflicht bei Verkauf der Wohnung?
Die Hausgeldzahlungspflicht eines Verkäufers endet mit dem Eintrag des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch. (BGH vom 01.12.1988 (AZ: V ZB 10/88))
Wird mein Anteil an der Instandhaltungsrücklage bei Verkauf der Wohnung ausbezahlt?
Der rechnerische Anteil an der Instandhaltungsrücklage wird grundsätzlich nicht bei Wohnungsveräußerung an den ausscheidenden Eigentümer ausbezahlt. Die Instandhaltungsrückstellung ist Verbandsvermögen.
Welche Kosten aus der Jahresabrechnung kann ich auf den Mieter umlegen?
Welche Nebenkosten umlagefähig sind ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Die von uns erstellte Jahresabrechnung ist unterteilt in umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten, so dass Sie einen Anhaltspunkt gibt, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können.
Ist eine Befreiung von der Hausgeldzahlungspflicht möglich, wenn die Wohnung bspw. zurzeit nicht vermietet ist?
Eine Befreiung oder Reduzierung von der Hausgeldzahlungspflicht ist nicht möglich. Die Errechnung der Hausgeldhöhe erfolgt durch die Erstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan bindet die Eigentümer bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan.